EIGENHEIM JA oder NEIN?
Wir beantworten ihre Fragen
Die Idee, Wohneigentum zu besitzen, ist seit der Antike eines der grundlegenden Bedürfnisse im Leben jedes Menschen und generell jeder Familie. Damals wie heute stellt die Immobilie eine der idealen Kapitalanlagen dar, wenn man sein Kapital absichern möchte.
Der Immobilienmarkt Schweiz zählt zu den stabilsten Märkten weltweit. Das politische Vorgehen des Landes sowohl in Fragen der Einwanderung als auch der Diplomatie schaffen vielversprechende und stets günstige Aussichten, auch wenn die Gewässer nahe der Grenzen aufgewühlt oder gar stürmisch sind. Aus diesem Grund ist eine Investition in eine Immobilie eine der klügsten Entscheidungen mit den besten Garantien für die Zukunft.
Wie ist es jedoch möglich, eine derart wichtige Investition im Einklang mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten und mit langfristigen Gewinnaussichten zu machen?
Es steht ausser Frage, dass eigene Finanzmittel notwendig sind, auf die man zurückgreifen kann. Doch bevor wir uns den Details zuwenden, sollten einige wesentliche Punkte der Schweizer Rechtsvorschriften für den Kauf einer Immobilie klargestellt werden.
Bedingung des «Eigenkapitals» und seine Schaffung
Eine der grundlegenden Voraussetzungen für den Kauf einer Immobilie – egal ob Haus oder Wohnung – oder auch sonst für eine grössere Investition ist der Zugang zu Eigenmittel, welche man «Eigenkapital» nennt.
Unter dem Begriff «Eigenkapital» versteht man die Geldsumme, welche der potenzielle Investor sofort beim Kaufvertrag als Garantie des Kaufvorgangs vorlegen muss. Es ist der Mindestbetrag, welcher vom Schweizer Banksystem akzeptiert wird und umfasst nur den nackten Wert der Immobilie. Dies bedeutet, dass z.B. die Kosten für die Eigentumsübertragung in diesem nackten Wert nicht inbegriffen sind.
Die neuesten kantonalen Bestimmungen sehen vor, dass der Käufer sofort 20% des direkten Kaufpreises der betreffenden Immobilie besitzt oder zumindest darüber verfügen kann. Diese Voraussetzung hat als Grundlage das Prinzip der Tragbarkeit für einen allfälligen Kredit, welcher die Restsumme des Kaufgeschäfts abdeckt.
Es stellt sich die Frage, ob das Eigenkapital wirklich eine Hürde für die eigenen Kaufabsichten ist? Dieses System erweckt den Anschein, für diejenigen Menschen ein Hindernis zu sein, welche über keine sofortigen Mittel oder keine grossen Geldsummen verfügen.
Eine der grundlegenden Voraussetzungen für den Kauf einer Immobilie – egal ob Haus oder Wohnung – oder auch sonst für eine grössere Investition ist der Zugang zu Eigenmittel, welche man «Eigenkapital» nennt.
Unter dem Begriff «Eigenkapital» versteht man die Geldsumme, welche der potenzielle Investor sofort beim Kaufvertrag als Garantie des Kaufvorgangs vorlegen muss. Es ist der Mindestbetrag, welcher vom Schweizer Banksystem akzeptiert wird und umfasst nur den nackten Wert der Immobilie. Dies bedeutet, dass z.B. die Kosten für die Eigentumsübertragung in diesem nackten Wert nicht inbegriffen sind.
Die neuesten kantonalen Bestimmungen sehen vor, dass der Käufer sofort 20% des direkten Kaufpreises der betreffenden Immobilie besitzt oder zumindest darüber verfügen kann. Diese Voraussetzung hat als Grundlage das Prinzip der Tragbarkeit für einen allfälligen Kredit, welcher die Restsumme des Kaufgeschäfts abdeckt.
Es stellt sich die Frage, ob das Eigenkapital wirklich eine Hürde für die eigenen Kaufabsichten ist? Dieses System erweckt den Anschein, für diejenigen Menschen ein Hindernis zu sein, welche über keine sofortigen Mittel oder keine grossen Geldsummen verfügen.
Massnahmen zur Eigenkapitalbeschaffung
Zugang zur «Pensionskasse»
Gemäss der Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge (WEF) kann ein Schweizer Staatsbürger um einen Vorbezug aus seiner Pensionskasse (2. Säule/BVG) ansuchen. Die geforderte Garantie muss jedoch vorsehen, dass das zu beschaffende Wohneigentum für den Eigengebrauch des Antragstellers genutzt wird und dass dieser in jedem Fall über ein Bar-Eigenkapital von mindestens 10% des Immobilienpreises verfügen muss.
Unterstützung von Familienmitgliedern
Um das notwendige Eigenkapital für die Immobilieninvestition aufzubringen, kann man auch auf die Hilfe von Familienmitgliedern zurückgreifen. Das kann auf verschiedene Arten erfolgen: von einer direkten Schenkung bis hin zu einem echten Erbvorbezug. Die erhaltene Summe wird bei der Testamentsvollstreckung von der effektiv erhaltenen Erbschaft abgezogen, um die Situation mit Geschwistern auszugleichen und die effektive Gleichheit der Erbberechtigten aufrechtzuerhalten.
Wertpapiere, Ersparnisse, Preziosen
Das Schweizer Kreditsystem zieht die Verfügbarkeit von Wertpapieren wie Aktien sehr wohl als Wert in Betracht. Ausserdem werden auch Lebensversicherungen und private Vorsorge (3. Säule a und/oder b) als geeignete Formen zur Erreichung der Mindestsumme betrachtet. Diese können als Pfand oder als weitere Garantie angeboten werden.
Der Verkauf und die daraus folgende Monetisierung von Preziosen (Schmuck, Gold- oder Silberbarren usw.) und von Kunstwerken ist ebenfalls eine angemessene Option zur Erreichung des Grundbetrags für die Investition.
Zugang zur «Pensionskasse»
Gemäss der Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge (WEF) kann ein Schweizer Staatsbürger um einen Vorbezug aus seiner Pensionskasse (2. Säule/BVG) ansuchen. Die geforderte Garantie muss jedoch vorsehen, dass das zu beschaffende Wohneigentum für den Eigengebrauch des Antragstellers genutzt wird und dass dieser in jedem Fall über ein Bar-Eigenkapital von mindestens 10% des Immobilienpreises verfügen muss.
Unterstützung von Familienmitgliedern
Um das notwendige Eigenkapital für die Immobilieninvestition aufzubringen, kann man auch auf die Hilfe von Familienmitgliedern zurückgreifen. Das kann auf verschiedene Arten erfolgen: von einer direkten Schenkung bis hin zu einem echten Erbvorbezug. Die erhaltene Summe wird bei der Testamentsvollstreckung von der effektiv erhaltenen Erbschaft abgezogen, um die Situation mit Geschwistern auszugleichen und die effektive Gleichheit der Erbberechtigten aufrechtzuerhalten.
Wertpapiere, Ersparnisse, Preziosen
Das Schweizer Kreditsystem zieht die Verfügbarkeit von Wertpapieren wie Aktien sehr wohl als Wert in Betracht. Ausserdem werden auch Lebensversicherungen und private Vorsorge (3. Säule a und/oder b) als geeignete Formen zur Erreichung der Mindestsumme betrachtet. Diese können als Pfand oder als weitere Garantie angeboten werden.
Der Verkauf und die daraus folgende Monetisierung von Preziosen (Schmuck, Gold- oder Silberbarren usw.) und von Kunstwerken ist ebenfalls eine angemessene Option zur Erreichung des Grundbetrags für die Investition.
Ratschläge zur Abschätzung der Gesamtkosten der Investition
Ist die Frage des gesetzlich vorgeschriebenen notwendigen Eigenkapitals geklärt, muss man sich mit den allgemeinen Gegebenheiten eines Finanzierungsplans befassen, welcher einerseits die Immobilieninvestition, andererseits aber auch die Stabilität der persönlichen Finanzen ermöglicht.
Als erstes muss man die gesamten Kosten des Immobilieninvestitionsvorhabens bedenken. Wie bereits erwähnt, muss man über ein Eigenkapital von mindestens 20% des Immobilienwertes verfügen. Nur so hält man die gesetzlichen Grenzen für den Kauf einer Immobilie ein. Letzterer bringt jedoch zusätzliche Kosten mit sich: Eigentumsübertragung der Immobilie und allgemeine Kosten. Diese Kosten sind kantonal verschieden.
Wenn die Investitionsimmobilie Ihr neues Zuhause sein wird, dann sollten auch sonstige Kosten wie Umzug in Betracht gezogen werden. Diese sind natürlich von der Anzahl der Personen, der Einrichtungsgegenstände und anderer zu übersiedelnden Güter abhängig.
Eine direkte Planung der zukünftigen Einnahmen in Bezug auf die Finanzierbarkeit der Kreditrate ist daher grundlegend ebenso wie die Berechnung der laufenden Kosten, welche eine eigene Immobilie mit sich bringt. Nach diesen Betrachtungen zur Abschätzung des Gesamtbetrages ist es nun an der Zeit, die verschiedenen Möglichkeiten von Hypotheken zu analysieren.
Ist die Frage des gesetzlich vorgeschriebenen notwendigen Eigenkapitals geklärt, muss man sich mit den allgemeinen Gegebenheiten eines Finanzierungsplans befassen, welcher einerseits die Immobilieninvestition, andererseits aber auch die Stabilität der persönlichen Finanzen ermöglicht.
Als erstes muss man die gesamten Kosten des Immobilieninvestitionsvorhabens bedenken. Wie bereits erwähnt, muss man über ein Eigenkapital von mindestens 20% des Immobilienwertes verfügen. Nur so hält man die gesetzlichen Grenzen für den Kauf einer Immobilie ein. Letzterer bringt jedoch zusätzliche Kosten mit sich: Eigentumsübertragung der Immobilie und allgemeine Kosten. Diese Kosten sind kantonal verschieden.
Wenn die Investitionsimmobilie Ihr neues Zuhause sein wird, dann sollten auch sonstige Kosten wie Umzug in Betracht gezogen werden. Diese sind natürlich von der Anzahl der Personen, der Einrichtungsgegenstände und anderer zu übersiedelnden Güter abhängig.
Eine direkte Planung der zukünftigen Einnahmen in Bezug auf die Finanzierbarkeit der Kreditrate ist daher grundlegend ebenso wie die Berechnung der laufenden Kosten, welche eine eigene Immobilie mit sich bringt. Nach diesen Betrachtungen zur Abschätzung des Gesamtbetrages ist es nun an der Zeit, die verschiedenen Möglichkeiten von Hypotheken zu analysieren.